Mustermietvertrag

 

Mustermietvertrag

Zwischen dem Vermieter:

Kleingartenverein Volkspark e.V.

und dem Mieter:

 

 

Vor- und Zuname               ____________________________________

 

Straße                                   ____________________________________

 

Wohnort                                ­____________________________________

 

Tag der Anmietung             ____________________________________

 

Telefon                                  ____________________________________

 

wird folgender Vertrag zur befristeten Vermietung des Vereinsheimes geschlossen:

 

Mietdauer vom _______________________­______ bis zum ______________________________

 

Der Mietpreis beträgt 300,00EURO

 

Zuzüglich Kosten für Strom, Wasser und Heizung (Gas) nach Verbrauch und zwar zu dem am Tage der Vermietung gültigen Sätzen des Versorgungsunternehmens.

 Der KGV Volkspark erhebt eine Kaution von 250,00 EURO

 Glas- und Geschirrbruch, sowie Beschädigungen sind vom Mieter zum Neupreis zu ersetzen und werden mit der Kaution verrechnet.

 Die Mietzeitbeginnt am Vermietungstag um 11:00 Uhr und endet am Folgetag um 12:00 Uhr. Eine gewerbliche Nutzung ist nicht gestattet.

 Die angemieteten Räumlichkeiten umfassen einen Saal mit ca. 120 Sitzplätzen, einer Theke mit 3 Zapfmöglichkeiten, Gläser, Geschirr, einer Küche und Toilettenanlagen.

Der Vorplatz gehört nicht zu fu der angemieteten Fläche, da diese städtisch ist. Die Zufahrt zum Vereinsheim darf nue zum Be- und Entladen genutzt werden, Das Abstellen von Fahrzeugen ist nicht gestattet.

 Der Mieterverpflichtet sich, alle verursachten Schäden anzugeben und haftet gegenüber dem Verein, ungeachtet, ob die Schäden von Ihm oder seinen Gästen verursacht wurden. Eingeschlossen sind auch die Außenanlagen.

Der Hinterhof (Bauhof) gehört nicht zum Mietobjekt. Die Nutzung ist nur als Notausgang gestattet. Betreten auf eigene Gefahr.

Bedingungen:

Bei Vertragsabschluss ist eine Anzahlung in Höhe von 50,00 EURO zu entrichten, die bei Nichteinhaltung des Mietvertrages als Entschädigung einbehalten werden.Bei der Schlüsselübergabe ist der restliche Mietpreis, sowie die Kaution zu entrichten. Die endgültige Abrechnung erfolgt nach der Übergabe des Heimes vom Mieter an den Vermieter. Grundsätzlich haftet der Mieter bis zu diesem Zeitpunkt.

 Dem Mieter werden bei Mietbeginn einen Schlüssel des Heimes und ein Schlüssel für die Öffnung der Polder (Wegsperre) ausgehändigt. Beim Verlassen des Heimes sind die Rolläden der Fenster herunterzulassen und die Türen zu verschließen. Bei Verlust der Schlüssel trägt der Mieter die Kosten für die neuen Schlösser und deren Reparatur. Bestuhlung und sonstiges Inventar darf nicht ausgelagert werden.

 Wir weisen darauf hin, dass Veranstaltungen, die keine Feiern, im Sinne von Familienfeiern sind, dem Ordnungsamt gemeldet werden müssen. Diese Veranstaltungen müssen bei der Benutzung von Tonträgern oder dem Auftritt von Musikern der GEMA gemeldet werden. Bei Nichtbeachtung haftet der Mieter.

Alle Gegenstände, die sich während der Mietdauer in den Räumlichkeiten befinden, sind nicht durch den Verein versichert.

Bei Feiern dürfen keine Papierrollen oder ähnliches in den Bäumen, Büschen oder angrenzenden Gärten geworfen werden. Das zünden oder abbrennen von Pyrotechnik ist nicht gestattet.Ferner ist das Poltern mit Glas, Porzelan oder ähnliches verboten.

Dekorationen sind nur an den dafür vorgesehenen Haken anzubringen. Das Anbringen von eigenen Halterungen ist nicht erlaubt.

Zigaretten dürfen nicht auf dem Fußboden ausgetreten werden.

Das Nichtraucherschutzgesetz ist bei nicht fammiliären Feiern zwingend zu beachten.

Kühlschränke, Spüle und benutzte Küchenschränke sind zu reinigen. Tische und Theke sind zu säubern, benutzte Gläser und Geschirr müssen gespült und in die dafür vorgesehenden Schränke eingeräumt werden. Der Saal ist besenrein zu verlassen.

Müll ist vom Mieter vollständig zu entsorgen. Bei Nichtbeachtung übernimmt der Mieter die Kosten der Entsorgung.

Bei grober Verschmutzung wird eine gesonderte Reinigungsgebühr erhoben.

Mündliche Nebenabspachen sich ungültig und sind schriftlich zu fixieren.

Der Mietvertrag kann nur schriftlich oder persönlich vom Mieter gekündigt werden.

Ich bestätige, dass der Vermieter mich auf die vorgenannten Bestimmungen hingewiesen hat und das ich für Versäumliche haftbar bin.

 

Dinslaken, den ____________________

 

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(Heimwart KGV)                                                                                 (Mieter/ -in)

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